Abgeschlossenheitsbescheinigung
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird vom Bauaufsichtsamt der betreffenden Gemeinde für Eigentumswohnungen und Teileigentum ausgestellt. Die Behörde bestätigt darin offiziell, dass zwei oder mehrere Wohnungen nach Wohnungseigentumsgesetz voneinander abgeschlossen sind. Dieses offizielle Dokument ist immer erforderlich, wenn ein neugebautes oder saniertes Gebäude in Wohnungseigentum oder Teileigentum aufgeteilt werden soll, das heißt, wenn die Wohnungen eines Gebäudes einzeln … Weiterlesen →