Bausparvertrag

Bei einer Bausparkasse wird ein Sparvertrag abgeschlossen, der als Bausparvertrag oder Bauspardarlehen bekannt ist. In Deutschland gibt es derzeit knapp 20 Millionen Bausparverträge, Tendenz steigend. Dieses Darlehen setzt der Sparer für eine Finanzierung einer Immobilie ein. Und nutzt diesen Bausparvertrag als Sicherungskonto für seine Zinsen im Darlehensbereich. Beim Bausparen handelt es sich zudem um eine steuerlich geförderte Anlageform.

Die vermögenswirksamen Leistungen werden zur Gewährung einer Arbeitnehmersparzulage beziehungsweise einer Wohnungsbauprämie gefördert und zusätzlich erhält der Bausparer noch Zinsen. Kommt es zum Bausparvertrag, wird ein Vertrag abgeschlossen, der aufgrund des Bauspartarifs den Sparzins, die Tilgungszeit, die Ansparzeit und eventuell eine Mindestvertragsdauer ausmacht. So wird auch festgelegt, welche Bausparsumme bei der Zuteilung vorhanden sein muss und im Bausparvertrag ist bestimmt, welche Tilgungsbeiträge geleistet werden sowie die Höhe der Abschlussgebühr. Bausparen kann zudem zwischen unterschiedlichen Tarifen gewählt werden.
In Deutschland haben übrigens 37% der Deutschen einen Bausparvertrag. Zum Vergleich, so sieht es in anderen Ländern aus:

  • Österreich 61%
  • Tschechien 48%
  • Slowakei 22%

Bausparen und Bausparvertrag vererben

bausparenDer bekannteste Tarif bei einer Bausparkasse ist der Standardtarif als Bausparvertrag. Weiterhin werden noch der Schnellspartarif, der Langzeittarif und der variable Tarif angeboten. Die Laufzeit von einem Bausparvertrag liegt bei etwa 18 bis 20 Jahren. Die Ansparzeit für die Sparsumme beträgt jedoch nur acht Jahre. Der feste Sparzins berechnet sich anhand der Bausparsumme. Der feste Darlehenszins berechnet sich anhand der nominellen Vertragssumme, also nicht nur allein auf die effektive Darlehenssumme. Das Bausparen gliedert sich zudem in drei Phasen. Es beginnt mit der Sparphase. Die vertraglich festgelegte Sparsumme wird mit der Bausparkasse zu einem festen Prozentsatz gespart. Wer seine Bausparsumme zudem während dieser Sparphase aufstocken möchte, kann dies tun. Der Zuteilungszeitpunkt verschiebt sich dadurch. Jeder kann Bausparen und hat zudem einen rechtlichen Anspruch auf einen Bausparvertrag und dieser ist zudem vererbbar. Sprich Eltern können für ihre Kinder einen Bausparvertrag abschließen und diesen an sie vererben.

Für die Zuteilung der Bausparsumme ist ein Mindestsparguthaben notwendig, welches in der Sparphase angesammelt wird. Das Bausparen bei einem Bausparvertrag sollte mindestens drei bis zehn Prozent der Sparsumme monatlich ausmachen. Es kann eine vierteljährliche oder monatliche Zahlweise bei einem Bausparvertrag gewählt werden. Sollte die Besparung beim Bausparen aufhören und nicht weitergeführt werden, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen.

Die Zuteilung als zweite Phase des Bausparvertrages

Nach der Sparphase folgt die Zuteilung als zweite Phase. In dieser Zeit wird durch die Bausparkasse die Bausparsumme für die Auszahlung freigegeben. Der Bausparer kann sich das Guthaben auszahlen lassen oder auch durch Hinterlegen von Sicherheiten ein entsprechendes Darlehen ausgezahlt bekommen. Es gibt jedoch einige Voraussetzungen für die Zuteilung. Selbst wenn die Sparphase abgeschlossen ist, muss das Mindestguthaben angespart sein. Dieses Guthaben ist vertraglich festgelegt und liegt bei etwa 40 Prozent der Bausparsumme. Das Guthaben ist jedoch nicht nur die eingezahlten Beträge, sondern auch die vermögenswirksamen Leistungen, die Zinsen und die Wohnungsbauprämie.
Für die Zuteilung muss zudem auch die Mindestvertragsdauer erreicht sein. Das ist der Zeitraum zwischen Beginn vom Bausparvertrag und dem Termin der frühesten Zuteilung.

Die Darlehensphase als letzte Phase des Bausparvertrags

Die dritte und letzte Phase bei einem Bausparvertrag ist die Darlehensphase. Der fehlende Betrag bei Zuteilungsreife wird als Bauspardarlehen gewährt. So kann man beim Bausparen über die gesamte Bausparsumme verfügen. Die hier verrechneten Zinsen sind reine Darlehenszinsen. Der Satz der Zinsen lehnt sich nicht an den Geldmarkt an. Das bringt viele Vorteile, da die Zinsen den Schwankungen nicht ausgesetzt sind. In der Darlehensphase wird der Baukredit getilgt. Die Rückzahlung kann teilweise oder auch ganz erfolgen.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung, wie sie bei Banken üblich ist, gibt es beim Bausparen nicht. Wird ein Darlehen aus dem außerkollektiven Bereich gewährt, liegt dieses bei etwa 30.000 Euro. Eine Absicherung ist oftmals nicht notwendig. Ein solches Darlehen wird als Blankodarlehen bezeichnet und kann beispielsweise auch für Modernisierungen einer Mietwohnung genutzt werden. Ein Bausparkredit ist zudem immer ein Annuitätendarlehen mit festen Zinsen über die gesamte Laufzeit hinweg. Getilgt wird anfänglich mit 0,2 bis 0,9 Prozent. In vielen Fällen erfolgt eine Absicherung mittels einer Risikolebensversicherung.

Das Darlehen für Wohnzwecke nutzen

Über den Termin der Zuteilung vom Bausparvertrag entscheidet die sogenannte Bewertungszahl. Hier wird nicht nur das Guthaben an sich zur Berechnung genommen, sondern auch die Laufzeit. Eine hohe Bewertungszahl wird beim Bausparen erreicht, wenn entweder beim Bausparen ein hohes Guthaben innerhalb eines kurzen Zeitraums oder aber über einen langen Zeitraum ein eher geringes Guthaben angespart wird. Werden regelmäßig Ratenzahlungen vorgenommen, erhöht sich die Bewertungszahl drastisch. Wird ein vorhandenes Guthaben nicht bespart, sondern ruhen gelassen, wächst auch die Bewertungszahl, jedoch linear. Die Berechnungsmethoden sind bei den Bausparkassen sehr unterschiedlich. Manche werten die Guthabenstände zu bestimmten Zeitpunkten aus und andere beziehen sich bei der Berechnung auf die verdienten Zinsen. Die einzelnen Tarife, die bei der Kasse angeboten werden, zeigen sich in der verwendeten Formel mit einem bestimmten Tariffaktor. Es muss jedoch von der Bausparkasse sichergestellt werden, dass alle Kunden beim Bausparen gleichbehandelt werden. Es darf demnach keine Benachteiligung oder Bevorzugung geben. Überwacht wird die Berechnung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Verwendet werden darf die Sparsumme zudem nicht nur für den Kauf oder den Bau einer Immobilie. Es ist im Gesetz geregelt, dass die Bausparsumme für Wohnungen oder Gebäude verwendet werden kann, die entweder verbessert, erhalten, beschafft oder errichtet werden. Auch der Erwerb einer rechtlichen Dauernutzung von Wohnraum ist gestattet. Die Gebäude müssen zudem als Wohnzweck dienen. So kann auch Bauland finanziert werden, welches zur Errichtung eines Gebäudes vorgesehen ist. Auch Maßnahmen zur Förderung oder Erschließung von Wohngebieten können mit einer Bausparsumme abgedeckt werden. So können auch Verbindlichkeiten abgelöst werden, die für die Durchführung der bereits genannten Verwendungszwecke aufgebracht wurden. Auch ein belastetes Grundstück kann abgelöst werden, wenn dieses zur Errichtung eines Gebäudes vorgesehen ist, welches als Wohnzweck dienen soll.

Grundlegend ist der Bausparvertrag bei einer Bausparkasse eine gute Möglichkeit, um ein günstiges Darlehen zu dauerhaft günstigen Zinsen zum Erwerb einer Wohnimmobilie zu erhalten. Die Konditionen und Zinsen sind sehr günstig und nicht mit denen von Banken oder anderen Finanzdienstleistern zu vergleichen. Sämtliche wohnwirtschaftliche Maßnahmen und gewerbliche bauliche Vorhaben sind mit einer Bausparsumme abdeckbar. Der monatliche Beitrag kann, je nach Sparsumme, sehr gering gehalten werden. Oft zahlen Eltern oder Großeltern für die Kinder beziehungsweise Enkel monatlich wenige Euro ein und der Inhaber vom Bausparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen ebenfalls und sichert sich damit seine Zinsen. Besonders vorteilhaft ist, dass auch zwischendurch größere Summen eingezahlt werden können. Somit wird die Zuteilung wesentlich schneller erreicht. Ein Bausparvertrag war in früheren Zeiten gang und gäbe, wenn ein Kind geboren wurde, um ihm im Erwachsenenalter eine gute Grundlage für Wohneigentum zur Verfügung zu stellen. Der Bausparvertrag ist auch heute wieder sehr in Mode gekommen, da die Konditionen einfach jeden überzeugen.

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