Abgeld

Das Abgeld, das in der Fachsprache auch als Disagio oder Damnum bezeichnet wird, ist eine Abschlagssumme, die vom Darlehensnettobetrag bei Auszahlung der Darlehenssumme abgezogen wird. Die Höhe dieser Summe wird bereits im Kreditvertrag vereinbart und schriftlich fixiert. In der Regel wird im Vertrag ein Prozentsatz angegeben, der auf Basis der Nettokreditsumme ermittelt wird. Üblich sind Abgelder zwischen 5-9 Prozent. Alternativ zur Angabe des Abgeldes ist es auch möglich, den Auszahlungskurs von beispielsweise 91 Prozent im Kreditvertrag zu nennen. Grundsätzlich handelt es sich beim Abgeld um eine Zinsvorauszahlung, die in einer Summe an die Bank entrichtet wird. Durch eine solche Zinsvorauszahlung erreichen Kreditnehmer vielfach einen günstigeren Darlehenszins, wodurch die monatliche Belastung sinkt. Der Darlehenszins ist im Anschluss, ebenso wie bei klassischen Finanzierungen ohne Disagio, auf den Nettobetrag zu leisten.

Die Gründe für ein Abgeld

Die Vereinbarung eines Disagios erfolgt in der Regel bei Krediten an Selbstständige oder Unternehmen. Aber auch Menschen, die ein Mietobjekt erwerben, entscheiden sich häufig für das Disagio. Der Grund hierfür ist steuerlicher Natur. Die Zinsvorauszahlung wird seitens des Finanzamtes häufig als Werbungskosten anerkannt. So können Kreditnehmer diese Zahlungen in ihrer Steuererklärung angeben und hiermit das zu versteuernde Einkommen senken. Vielfach ist es hierdurch möglich, eine deutliche Steuerersparnis zu erreichen und die persönliche Steuerlast zu senken. Welche Auswirkungen ein Abgeld im Detail haben kann, sollte vorab allerdings mit dem Steuerberater besprochen werden. Sie können Auswirkungen und Ersparnis berechnen und so mit entscheiden, in welcher Höhe das Disagio sinnvoll ist.

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