Rückgewähransprüche

Der Rückgewähranspruch bezieht sich auf die Grundschuld, das heißt das dingliche Recht, aus einem Grundstück einen festgesetzten Geldbetrag einzufordern, wie es häufig als Kreditsicherheit verwendet wird. Nachdem die durch die Grundschuld gesicherte Rückzahlung stattgefunden hat, wird der Sicherungsvertrag zu einem Rückgewähranspruch. Dieser Rückgewähranspruch fordert in der Regel die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch, den Verzicht des Gläubigers oder einfacher ausgedrückt die Rückabtretung des Grundstücks, das als Kreditsicherheit gedient hat. Rückgewähransprüche sind somit Ansprüche, die ein Grundstückseigentümer gegenüber eines Grundschuldgläubigers stellt. Diese Ansprüche fordern die Rückgabe der Grundschuld, sobald den Ansprüchen der Bank Genüge getan wurde. Aus praktischer Sicht setzen Kreditinstitute Rückgewähransprüche aber in der Regel als Ansprüche auf Erteilung einer Löschungsbewilligung um. Banken dürfen dafür seit einem diesbezüglichen Gerichtsurteil keine Gebühr mehr verlangen.

n/a