Pfandtausch

Bei größeren Darlehen, etwa bei einer Immobilienfinanzierung, fordern die Banken in der Regel die Stellung von Sicherheiten. Je nach Vereinbarung sind dabei die Eintragung einer Grundschuld, die Verpfändung von Sparguthaben oder aber die Abtretung von Lebensversicherungen möglich. Wird eines der hinterlegten Pfandwerte während der Laufzeit benötigt, beispielsweise bei einem geplanten Verkauf der Immobilie, muss mit der Bank ein Pfandtausch verhandelt werden. Hierbei wird die bestehende Sicherheit mit einer neuen Sicherheit getauscht. Dieser Pfandtausch wird natürlich in den Sicherheitenverträgen sowie im Darlehensvertrag schriftlich fixiert und gilt damit bis zum Vertragsende. Die übrigen Darlehensbedingungen wie der Zinssatz, die Laufzeit des Kredites oder die monatliche Rate bleiben von diesem Tausch unberührt.

Voraussetzungen für einen Pfandtausch

Kreditnehmer, die die Herausgabe einer Sicherheit wünschen, sollten sich schriftlich an ihre Bank wenden. Diese wird dem Pfandtausch natürlich nicht ohne Weiteres zustimmen, denn zuerst muss geprüft werden, ob die Ersatzsicherheit auch den Anforderungen des Instituts entspricht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die neue Sicherheit entsprechend werthaltig ist. Wird beispielsweise ein Sparbuch mit einem Wert von 50.000 Euro freigegeben, gleichzeitig aber nur eine Rentenversicherung mit einem Wert von 10.000 Euro angeboten, wird die Bank den Pfandtausch sicher ablehnen. Natürlich muss in diesem Zuge auch berücksichtigt werden, dass die Kreditschuld bereits teilweise getilgt ist und der Wert der Sicherheit daher geringer ausfallen kann. Die Bank wird dem Pfandtausch allerdings nur dann zustimmen, wenn der Kredit nach wie vor vollständig abgesichert ist. Weiterhin ist zu beachten, dass für einen solchen Sicherheitentausch auch Kosten und Gebühren anfallen. Deren Höhe kann bei der Bank erfragt werden.

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