Freistellungsverpflichtungserklärung

Die Freistellungsverpflichtungserklärung oder kürzer auch Freistellungserklärung spielt bei der Immobilienfinanzierung eine Rolle und betrifft vorwiegend Käufer von Eigentumswohnungen. Sie erhalten das Dokument über einen Notar in der Regel vom Kreditinstitut des Bauträgers. Sobald Bauträger per Kredit am Bau von mehreren Eigentumswohnungen beteiligt sind, verschafft sich die finanzierende Bank in der Regel über eine Globalgrundschuld an jeder der zu errichtenden Eigentumswohnungen eine vorsorgliche Sicherheit. Sobald der Bauträger während der Bauphase eine der Wohnungen verkauft, können auf den jeweiligen Verkaufspreis sofortige Teilzahlungen anfallen. Die so genannte Bauträgerverordnung rät zum Käuferschutz dazu, Teilzahlungen während des Baus nur dann zu akzeptieren, wenn die Bank des Bauträgers über eine Freistellungserklärung zusichert, dass die verkaufte Wohnung mit sofortiger Wirksamkeit die Freistellung von der Globalgrundschuld erfährt, sobald der Kaufpreis in voller Höhe bezahlt wurde. Sozusagen sichert die Freistellungserklärung der Bauträgerbank dem Käufer einer Immobilie die Löschung der Globalgrundschuld aus dem Grundbuch zu und garantiert bei eventueller Nichtfertigstellung des Bauvorhabens, dem Grundpfandrecht der Käuferbank den Vorrang einzuräumen.

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