Effektivzinssatz

Der Effektivzinssatz gibt die tatsächlichen Kosten eines Kredites an. Er beinhaltet sowohl die Nominalzinsen, die prozentual von der Nettodarlehenssumme berechnet werden, sowie eventuell angefallene Kreditkosten. Bei Krediten, bei denen sich gewisse Faktoren ändern können, etwa bei variabel verzinsten Darlehen, wird der Effektivzins im Kreditvertrag als anfänglicher effektiver Jahreszins angegeben. Ändern sich die Kreditkonditionen, ändert sich auch die Effektivverzinsung. Im Wesentlichen wird der effektive Jahreszins vom Nominalzinssatz, dem Auszahlungskurs des Darlehens sowie dem Tilgungssatz bestimmt. Aber auch eventuell anfallende Bearbeitungsgebühren gehen in die Berechnung ein. Lediglich Wertermittlungsgebühren bei Immobiliendarlehen werden nicht vom Effektivzins erfasst. Sie müssen separat bezahlt und bei einem möglichen Vergleich von Immobilienkrediten berücksichtigt werden.

Mit dem Effektivzinssatz verschiedene Kredite gegenüberstellen

Die Banken sind nach der Preisangabenverordnung bereits seit einigen Jahren verpflichtet, den Effektivzins einer Finanzierung anzugeben. Dies gilt sowohl für Immobilienfinanzierungen wie auch für Ratenkredite. Verbraucher sollen so die Möglichkeit erhalten, verschiedene Kreditangebote von Banken zu vergleichen. Damit können sowohl Annuitätendarlehen wie auch Bauspardarlehen oder variabel verzinste Darlehen verglichen werden. Auch dann, wenn Banken verschiedene Darlehensformen kombinieren, zeigt der Effektivzins, wie teuer oder aber wie günstig eine Finanzierung tatsächlich ist. Ein Blick auf den effektiven Jahreszins zeigt, welche Banken wirklich günstige Kredite bieten und welche Darlehen im Vergleich als eher teuer gelten. Grundlage ist natürlich eine einheitliche Zinsberechnung, der alle Banken folgen. Auch bei einem Onlinevergleich werden mittlerweile die Effektivzinsen angegeben, um die tatsächlichen Kosten transparent zu machen und die Kunden bei der Auswahl ihrer Kredite zu unterstützen.

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