Baulast

Baulasten sind alle öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, die Käufer bei Erwerb eines Grundstücks hinsichtlich dessen Nutzbarkeit und Bebaubarkeit eingehen. Für jedes Grundstück sind die Baulasten im Baulastenverzeichnis des lokalen Bauamts eingetragen. Bevor Bauherren ein Grundstück erwerben, nehmen sie in der Regel Einsicht in das Verzeichnis. Über die Baulasten an den Nachbargrundstücken schätzen sie ein, was sie hinsichtlich des Grundstücks dulden, unterlassen oder unternehmen müssen. Die Rechte; Verpflichtungen und Verbote, die sich aus dem Baulastenverzeichnis ablesen lassen, können den Wert eines Grundstücks beeinflussen. Aus diesem Grund ist die Analyse der Baulast immer Teil des Wertermittlungsverfahrens. Ein Beispiel für Baulasten ist die Anbaulast, die den Bauherren dazu verpflichtet, bei der Bebauung seines Grundstücks an das Gebäude des Nachbargrundstückes anzubauen. Wenn der Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag vorliegt, der mit den Baulasten des Grundstücks nicht in Einklang steht, so muss die Behörde den Antrag ablehnen. Baulasten können aber auch aus dem Verzeichnis gelöscht werden, sobald sie nicht mehr im öffentlichen Interesse liegen. Es gibt Baulasten als Begrifflichkeit nicht in allen deutschen Bundesländern. Im Bundesland Bayern sind vergleichbare Verpflichtungen und Verbote zum Beispiel unter Grunddienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen. Ähnliches gilt seit dem Jahr 1994 für das Bundesland Brandenburg.

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