Maklercourtage

Die Maklercourtage ist eine Geldleistung, die in vielen Bereichen gezahlt werden muss. So wird die Courtage beispielsweise beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren fällig, aber auch bei der Vermittlung von Immobilien sowie bei der Vergabe von Krediten können entsprechende Kosten berechnet werden. Hauskäufer beispielsweise, die sich für ein bestimmtes Objekt eines Maklers entschieden haben, müssen eine Maklercourtage an den Vermittler überweisen. Diese Kosten können je nach Vereinbarung zwischen 1-3 Prozent des Verkaufspreises liegen und damit beispielsweise bei einem Objekt mit einem Wert von 200.000 Euro kräftig zu Buche schlagen. Im Zuge der Baufinanzierung sollten daher auch derartige Kosten berücksichtigt und in die Kostenaufstellung einbezogen werden. So wird verhindert, das später eine kostenintensive Nachfinanzierung notwendig wird.

Courtage bei der Vermittlung von Krediten

Darlehen, etwa für die Baufinanzierung, müssen bereits seit einigen Jahren nicht mehr bei der Hausbank aufgenommen werden. Kreditnehmer können sich entweder selbst um die Finanzierung kümmern oder aber einen Kreditvermittler beauftragen. Dieser prüft nicht nur den Kreditantrag, sondern zeigt auch auf, welche Darlehensvarianten für die Finanzierung in Frage kommen. Zusätzlich werden auch Förderdarlehen, etwa von der KfW Bankengruppe, einbezogen. Letztlich prüfen Vermittler vielfach auch die Konditionen der verschiedenen Anbieter und verhelfen den Kreditnehmern so zu einer günstigen Finanzierung. Diesen Aufwand lassen sich die Kreditvermittler natürlich bezahlen – im Rahmen einer Courtage oder Provision. Deren Höhe sollte bereits zu Beginn des Auftrags vereinbart werden, um später keine bösen Überraschungen zu erleben. Ähnlich wie bei der Vermittlung von Immobilien sind auch hier Kosten von bis zu zwei Prozent der Darlehenssumme möglich.

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