Hypothekarkredit

Als Hypothekar-, Immobilien- oder Realkredit werden Darlehen bezeichnet, die durch die Eintragung von Grundpfandrechten gesichert werden. Grundpfandrechte wurden noch vor einigen Jahren ausschließlich als Hypothek ins Grundbuch eingetragen. Ein Kredit mit einer Hypothek als Sicherheit wurde daher ganz einfach als Hypothekenkredit bezeichnet. Hypotheken hatten jedoch den Nachteil, dass sie an eine feststehende Kreditschuld gebunden waren und sich gleichzeitig mit Rückzahlung des Kredites ebenfalls reduzierten. In der Kreditpraxis sind die Banken daher dazu übergegangen, Grundschulden als Kreditsicherheit einzutragen. Grundschulden bleiben in ihrer Höhe bestehen und sind nur dann an einen festen Kreditvertrag gebunden, wenn dies mit der Bank individuell vereinbart wurde. In der Regel werden daher Sicherheitenverträge ausgefertigt, die die genaue Kreditsumme, aber auch die Vertragsnummern aufzeigen.

Kennzeichnen von Hypothekarkrediten

Hypothekarkredite sind heutzutage also klassische Immobilienkredite. Diese können auch als Annuitätendarlehen vergeben werden, die sich durch ihre gleich bleibende Kreditrate auszeichnen. In jedem Fall sind Hypothekar- oder Immobilienkredite langfristige Darlehen, die Laufzeiten von 20-40 Jahren aufweisen können. Die Zinssätze werden zumeist nicht für die gesamte Laufzeit, sondern nur für einige Jahre, die so genannte Zinsbindungsfrist, vereinbart. Im Anschluss müssen die Konditionen mit der Hausbank neu ausgehandelt werden. Hinzu kommt die Absicherung durch Grundpfandrechte, wobei sowohl Hypotheken wie auch Grundschulden in Frage kommen können. Sollten Kreditnehmer ihren Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht mehr nachkommen, hätten die Banken das Recht, das jeweilige Objekt zur Zwangsversteigerung freizugeben. Mit dem Erlös aus der Versteigerung wird dann die noch offene Kreditsumme getilgt und das Darlehen zurückgezahlt.

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