Renovierungsfinanzierung ohne Grundschuldeintrag

Die Kosten für eine Renovierung können mit verschiedenen Darlehensvarianten finanziert werden. In vielen Fällen fordern die Banken jedoch die Eintragung einer Grundschuld, die Kreditnehmer aufgrund der hohen Kosten sowie der Belastung des Objektes gern umgehen würden. Daher lohnt es sich, Kreditalternativen zu prüfen und die Renovierung so ohne einen Grundschuldeintrag zu finanzieren.

Die klassische Baufinanzierung
Wird für die Renovierung eine klassische Baufinanzierung über ein Annuitätendarlehen in Anspruch genommen, fordern die Banken in der Regel eine Absicherung. Bei Baudarlehen erfolgt die Absicherung in den häufigsten Fällen über die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Sollten Kreditnehmer ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen, hätte die Bank das Recht, ohne weitere Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners die Immobilie zu veräußern. Der Erlös einer solchen Zwangsversteigerung kann dann zur Darlehenstilgung verwendet werden. Was für die Banken meist recht vorteilhaft ist, kann für Kunden durchaus nachteilig werden. So werden sowohl für die notarielle Erklärung zur Grundschuld wie auch für die endgültige Eintragung ins Grundbuch Kosten und Gebühren fällig. Sind diese bei einer Finanzierung über 200.000 Euro durchaus verkraftbar, können sie bei Finanzierungskosten von 10.000 – 30.000 Euro extrem belasten und den Kredit verteuern. Schließlich werden für den Grundschuldeintrag je nach Höhe zwischen 150-400 Euro fällig. Diese Kosten wären allein vom Kreditnehmer zu tragen. Daher lohnt es sich, in solchen Fällen nach Kreditalternativen Ausschau zu halten, die von verschiedenen Seiten angeboten werden.

Diese Kredite eignen sich zur Finanzierung ohne Grundschuldeintrag:
– Blankodarlehen von Bausparkassen
– Klassische Ratenkredite für Mieter
– Modernisierungskredite für Hausbesitzer

Bausparkassen vergeben Blankodarlehen
Wird ein Darlehen ohne Sicherheiten vergeben, spricht man von einem Blankodarlehen. Derartige Darlehen werden auch von Bausparkassen vergeben, die für günstige Baudarlehen bekannt sind. Neben günstigen Zinsen, die während der gesamten Laufzeit konstant bleiben, überzeugen Bauspardarlehen auch durch die Möglichkeit, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Solche Sondertilgungen sind bei Bankkrediten häufig eingeschränkt und oft nur gegen einen Zinsaufschlag zu haben. Um den Bausparkredit nutzen zu können, wird allerdings ein zuteilungsreifer Bausparvertrag benötigt. Hierzu ist es sinnvoll, möglichst frühzeitig mit dem Sparen zu beginnen, um bei Bedarf auf das Darlehen zugreifen zu können. Ist noch kein Bauspardarlehen vorhanden, nutzen die Bausparkassen häufig die Möglichkeit der Vorfinanzierung. Die vergeben hierfür ein tilgungsfreies Darlehen, für das während der Laufzeit nur der Zins bezahlt werden muss. Gleichzeitig wird ein Bausparvertrag geschlossen, der anschließend in monatlichen Raten angespart wird. Ist die Mindestsparsumme vorhanden und wurde die notwendige Bewertungszahl erreicht, kann das Darlehen zugeteilt werden. Hiermit wird dann das Vorausdarlehen vollständig abgelöst.

Modernisierungskredite als Ratenfinanzierung
Ratenkredite sind ebenfalls Darlehensformen, die gänzlich ohne Sicherheiten auskommen. Dies gilt sowohl für die klassische Konsumfinanzierung wie auch für die Finanzierung von Modernisierungswünschen. Speziell für Hausbesitzer bieten die Banken seit einigen Jahren so genannte Modernisierungskredite, die für den Umbau der eigenen vier Wände genutzt werden können. Diese Kredite sind nach wie vor als Ratenkredite konzipiert und zeichnen sich durch eine monatlich feste Rate sowie gleich bleibende Zinsen für die gesamte Kreditlaufzeit aus. Im Unterschied zu anderen Ratenkrediten werden sie oft auch mit langen Laufzeiten von bis zu 120 Monaten vergeben. Hinzu kommen teils höhere Kreditsummen von bis zu 75.000 Euro, sodass hiermit auch größere Vorhaben finanziert werden können. Zu beachten ist jedoch, dass ein solcher Modernisierungskredit meist nur an Inhaber einer Wohnimmobilie vergeben werden kann. Mieter können diese nicht in Anspruch nehmen, für sie stehen konventionelle Ratenkredite ohne Zweckbindung zur Verfügung, die für jegliche Einsätze geeignet sind. Die Banken gehen hier davon aus, dass Kredite an Immobilienbesitzer mit einem geringeren Risiko behaftet sind, da in einem möglichen Insolvenzfall zumindest das Objekt zu Geld gemacht werden können. Aufgrund dieser höheren Sicherheit fallen die Zinsen für Modernisierungskredite oft niedriger aus als für „normale“ Ratenkredite.

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