Zwangsversteigerung

Wurde ein Kredit mit einer Grundschuld besichert und können Kreditnehmer die noch offenen Verbindlichkeiten nicht zurückzahlen, werden die Banken eine Zwangsversteigerung des als Sicherheit dienenden Objektes betreiben. Die Zwangsversteigerung wird natürlich nicht sofort bei einem einmaligen Ratenrückstand betrieben, sondern zuerst muss das Mahnverfahren durchgeführt werden. Hierbei werden Kreditnehmer mehrmals aufgefordert, die offenen Raten zu begleichen oder sich mit ihrer Bank in Verbindung zu setzen, um eine Lösung zu finden. Ist es trotz aller Bemühungen nicht möglich, eine Rückzahlungsvereinbarung zu schließen, werden die zur Verfügung stehenden Sicherheiten verwertet. Bei Sparguthaben werden diese aufgelöst und sofort zur Tilgung der Kreditsumme verwendet. Gleiches gilt bei eventuellen Guthaben aus Lebens- oder Rentenversicherungen. Wurden Immobilien als Sicherheit genutzt, müssen diese verkauft werden.

Die Zwangsversteigerung

Bei der notariellen Eintragung einer Grundschuld ist in der Regel der Passus einer „sofortigen Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung“ enthalten. Die Banken können das Objekt demnach direkt im Anschluss an das erfolgreiche Mahnverfahren versteigern. Der vom Gericht bestellte Gerichtsvollzieher wird in diesem Fall die Zwangsversteigerung einleiten und einen Termin festlegen. Grundlage für die Versteigerung ist ein aktuelles Wertgutachten, das den Verkehrswert ausweist und auch eventuell notwendige Instandhaltungsmaßnahmen aufzeigt. So können sich Käufer einen ersten Blick verschaffen. Wichtig ist hierbei, dass die Immobilie möglichst den Wert der noch offenen Forderungen erzielt. Bei einem Mehrertrag erhält der Schuldner natürlich das Geld, das dann individuell genutzt werden kann. Sollte das Objekt hingegen zu einem geringeren Wert versteigert werden, muss der Schuldner die verbleibende Restschuld aus eigenem Vermögen bedienen oder aber Insolvenz anmelden.

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