Zinsbindungsfrist

Eine Zinsbindung beziehungsweise Zinsfestschreibung ist die Vereinbarung des feststehenden Effektivzinssatzes für einen bestimmten Zeitraum. Der Darlehensvertrag selbst wird für die gesamte Dauer der Baufinanzierung abgeschlossen, meistens also für mehrere Jahrzehnte. Davon losgelöst ist der zu zahlende Zinssatz. Der gilt bei Vertragsabschluss nur für die ersten Vertragsjahre; deren Zahl ist das Ergebnis von Angebot und Verhandlungsergebnis. Hier sind die Interessen von Darlehensgeber und Darlehensnehmer nahezu konträr. Der Bauherr ist an einer möglichst langen Zinsbindungsfrist bei einem möglichst günstigen Effektivzinssatz interessiert. Das sorgt für Planungssicherheit bei den Monatszahlungen. Das Kreditinstitut seinerseits strebt eine kurze Zinsbindung an, um anschließend erneut, und zwar über eine zweite Zinsbindungsfrist, verhandeln zu können. In Zeiten der Niedrigzinsphase tritt diese Diskrepanz besonders deutlich zutage. Der Bauherr möchte möglichst lange die niedrigen Zinsen bezahlen. Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass die Bauzinsen steigen werden; er weiß nur nicht, wann das der Fall ist. Doch wenn sie ansteigen, dann sollte die momentane Zinsbindung beendet sein, um über eine weitere, die zweite Zinsbindungsfrist verhandeln zu können. In diesem Spannungsfeld wird bei Abschluss des Baudarlehens über die Zinsbindung verhandelt, und auch hier ist der Effektivzins das Regulativ. Er steigt um einige oder auch mehrere Zehntelprozentpunkte, je länger die Zinsbindungsfrist vereinbart wird. Daraus kann sich im Laufe von acht bis zehn Jahren durchaus ein vierstelliger Eurobetrag ergeben; sei es als Einsparung oder als Mehrausgabe. Der Bauherr ist also gut beraten, auch die Zinsbindung bei mehreren Baufinanzierungen zu vergleichen.

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