Vorfälligkeitsentschädigung

Während der Zeit der Zinsbindung ist es zumeist nicht möglich, Baudarlehen vorzeitig zurückzuzahlen. Eine Kündigung ist erst nach Ablauf von zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten oder aber zum Ende der Zinsbindung möglich. Soll der Kredit aber dennoch während der Zinsbindung getilgt werden, beispielsweise bei einem Verkauf der Immobilie, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung veranschlagen. Diese Entschädigungsleistung soll den von der Bank bereits ermittelten Gewinn ausgleichen. Schließlich wurden die im Kreditvertrag fixierten Zinsen bis zum Ende der Laufzeit kalkuliert. Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsgebühren wird natürlich berücksichtigt, dass das Kreditinstitut die Kreditsumme bei vollständiger Rückzahlung erneut ausreichend und den aktuellen marktüblichen Zins erzielen kann. Somit müssen Kreditnehmer lediglich die Differenz zwischen dem aktuellen und dem im Vertrag vereinbarten Zinssatz tragen.

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung werden verschiedene Faktoren benötigt. Grundlage sind neben den Zinssätzen auch die noch verbleibende Laufzeit des Darlehens sowie die Restschuld. Dabei gilt, dass die Entschädigungsleistung umso höher ausfallen wird, je höher die Zinsdifferenz ausfällt oder je länger die Restlaufzeit des Darlehens ist. Kreditnehmer, die ihren 200.000 Euro Kredit mit einer zehnjährigen Zinsbindung vereinbart haben, diesen aber bereits nach zwei Jahren kündigen wollen, müssen mitunter mit Entschädigungsleistungen im fünfstelligen Bereich rechnen. Bevor ein Kredit also vorzeitig zurückgezahlt wird, sollten Kreditnehmer genau prüfen, ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Mitunter kann es sich lohnen, den Kredit bis zum Ende der Laufzeit fortzuführen und die Umschuldung erst mit dem Ende der Zinsbindung vorzunehmen. Um sich niedrige Zinsen zu sichern, bieten sich beispielsweise Forwarddarlehen an.

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