Sondertilgung

Ein besonderes Merkmal des Annuitätendarlehens ist die Konstanz, also der immer gleichbleibend hohe Betrag für den monatlichen Schuldendienst. Mit jeder Zahlung reduziert sich die Darlehensschuld mit ihrem aktuellen Saldo. Dadurch verringert sich der Zinsanteil, während sich die Tilgung dementsprechend erhöht. Das ist die normale, vertraglich vereinbarte Tilgung des Baudarlehens. Sondertilgung bedeutet in diesem Sinne, dass zusätzlich und außer der Reihe Einmalzahlungen geleistet werden. Im Verlaufe von Jahrzehnten kann das aus ganz unterschiedlichen Anlässen möglich werden. Gründe dafür sind Einmalzahlungen wie Provisionen und Tantiemen, oder aber eine Erbschaft. Der Bauherr ist von Beginn an bestrebt, die Baufinanzierung so frühzeitig wie möglich zu beenden. Jede Sondertilgung hilft dabei, die Darlehenssumme zu senken, die Zinsen zu reduzieren und die Tilgung zu erhöhen. Das ist jedoch nicht im Interesse des Darlehensgebers. Der hat sich mit seiner Refinanzierung der Baufinanzierung auf die Laufzeit des Baudarlehens eingestellt. Wenn davon abgewichen wird, dann kann das für ihn mit Mehrkosten verbunden sein, die er an den Bauherrn weitergeben möchte. Davor schützt ein entsprechender Passus in dem Vertrag der Baufinanzierung mit dem Inhalt, „dass Sondertilgungen jederzeit und ohne Kosten möglich sind“. Dem wird seitens des Darlehensgebers meistens ohne Probleme zugestimmt, wobei sich im Gegenzuge der Effektivzinssatz erhöht. Wie viel Zehntelprozentpunkte das bei diesem oder bei jenem Financier sind, zeigt ein genauer Vergleich mehrerer Angebote. Auf die Möglichkeit von jährlich einer oder auch mehreren Sondertilgungen sollte der Bauherr jedoch nicht verzichten.

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