Risikolebensversicherung

Das Kreditinstitut als Gläubiger des Baudarlehens ist bestrebt, seine Forderung bestmöglich abzusichern. Sein Kreditausfallrisiko soll auf das absolute Mindestmaß reduziert werden. Eine gängige Möglichkeit dazu ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung, kurz RLV, des Bauherrn als dem Hauptverdiener. Der einzige Zweck einer RLV ist die finanzielle Absicherung des Todesfallrisikos. Um ein temporäres Rückzahlungsrisiko des Baudarlehens zu minimieren, sei es wegen der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, oder wegen einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit, kann die RLV um solche Bausteine ergänzt werden. Der originäre Sinn ist jedoch, das Ableben des Bauherrn zu versichern. Die RLV korrespondiert von der Summe her mit der Höhe des Baudarlehens. RLV und Darlehensvertrag werden zeitgleich abgeschlossen, und die RLV wird direkt danach an das Kreditinstitut abgetreten. Wenn während der Finanzierungszeit der schlimmste Fall eintreten sollte, dann wird die RLV sofort fällig. Die Versicherungssumme wird in Höhe des aktuellen Saldos an den Darlehensgeber ausgezahlt; damit ist die Baufinanzierung abgeschlossen. Die Immobilie ist schuldenfrei, und die Hinterbliebenen können weiterhin darin wohnen. Ein eventueller Mehrbetrag der RLV wird an den im Versicherungsvertrag Benannten ausgezahlt; das ist in aller Regel der Ehe-/Lebenspartner. Die RLV sollte im Interesse aller Beteiligten ein Muss sein, um die Baufinanzierung abzusichern. Da durch die laufenden Tilgungszahlungen der Saldo des Baudarlehens sinkt, kann die RLV von Zeit zu Zeit angepasst werden. Das wirkt sich kostensparend auf den Versicherungsbeitrag aus. Der ist ein weiterer Bestandteil aller Monatskosten für die Unterkunft mit
• Schuldendienst für Zinsen und Tilgung
• Betriebskosten beziehungsweise Nebenkosten
• Energiekosten für Strom und Heizung

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