Proportionale Teilung

Die proportionale Teilung bezieht sich auf die Summe eines Bausparvertrags. Hat eine Person bereits eine gewisse Summe Bausparguthaben angespart, so lässt sich diese angesparte Summe auf Teilverträge aufteilen. Diese Teilung findet im selben Verhältnis statt, wie es für die gesamte Summe des Bausparers gilt. Wenn eine solche Teilung stattfindet, so bleibt für alle Teilverträge die bislang erreichte Bewertungszahl gleich. Dasselbe gilt für den Bewertungszahlzuwachs hinsichtlich der einzelnen Teilverträge. Ebenso wenig wie die Bewertungszahl und der Bewertungszahlzuwachs ändern sich bei der proportionalen Teilung folglich die Zuteilungsaussichten für die Teilverträge. Grund für eine Teilung der Summe kann beispielsweise der Einsatz von mehreren Begünstigten sein, wie er nach dem Tod des Sparenden erforderlich werden kann, wenn die Sparsumme an die Erben verteilt werden soll. Das Gegenteil der proportionalen Teilung ist die nicht-proportionale Teilung, die der beschleunigten Zuzahlung eines Teilvertrags dient oder dem Sparenden ermöglicht, vorerst nur einen Teil der Sparsumme für wohnwirtschaftliche Zwecke in Anspruch zu nehmen. Bei allen Teilungsvarianten entsprechen die Teilungsverträge den ursprünglichen Bedingungen des Vertrags. Der ursprüngliche Vertragsbeginn des Bausparvertrags wird weder bei proportionaler, noch nicht-proportionaler Teilung verändert.

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