Prolongation

Als Prolongation eines Darlehens wird die Darlehensverlängerung nach Ablauf der Zinsbindung bezeichnet. Die meisten Darlehensnehmer einer Baufinanzierung müssen ihr Darlehen prolongieren, denn nach der oft zehnjährigen Zinsbindung ist zumeist nur ein Teil der Kreditsumme getilgt. Es ist daher nötig, erneut mit der Bank in Verhandlung zu treten, um die Konditionen für die Fortführung des Darlehens festzulegen. Im Rahmen der Prolongation werden dann der neue, den aktuellen Marktkonditionen entsprechende Zins, die Laufzeit der neuen Zinsbindung sowie die künftig anfallende Rate vereinbart. In vielen Fällen haben sich die Marktzinsen seit dem Kreditabschluss deutlich verändert. Sind die Marktzinsen gesunken, wirkt sich dies natürlich positiv aus, denn die Zinsbelastung und oft auch die Rate sinken. Steigt der Marktzins jedoch, müssen Kreditnehmer tiefer in die Tasche greifen. Um dieses Risiko zu vermeiden, bieten viele Banken so genannte Forwarddarlehen an. Sie können bis zu fünf Jahre vor dem Prolongationstermin mit den aktuell geltenden Konditionen abgeschlossen werden. So lassen sich niedrige Zinsen für viele Jahre im Voraus vereinbaren.

Kreditablösung im Zuge der Prolongation

Steht eine Prolongation an, wird sich die Bank vier bis sechs Wochen vor dem Termin mit ihren Kunden in Verbindung setzen und ein Prolongationsangebot zur Verfügung stellen. Stimmen Kreditnehmer diesem Angebot zu, kann es unterschrieben an die Bank zurückgeschickt werden. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit einer Umschuldung. Mit Ablauf der Zinsbindung endet auch der Festschreibungszeitraum bei Krediten. Zu diesem Zeitpunkt ist es also möglich, den Kredit ohne weitere Fristen zu kündigen und von einer anderen Bank ablösen zu lassen. Eine solche Ablösung ist beispielsweise sinnvoll, wenn andere Institute deutlich günstigere Konditionen bieten. Ob dies der Fall ist, zeigen kostenfreie Konditionsvergleiche im Internet. Mit Ablauf der Zinsbindung wird die neue Bank dann die noch offene Forderung an die bisherige Bank überweisen. Gleichzeitig werden etwaige Sicherheiten übertragen.

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