Grundstückskaufvertrag

Der Grundstückskaufvertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag. Ohne die notarielle Beurkundung ist das Dokument rechtlich nicht wirksam. Wie jeder andere Kaufvertrag beschreibt der Grundstückskaufvertrag die Bedingungen, die zur Übertragung des Eigentums vorliegen müssen, in diesem Fall zur Übertragung des Grunds. Der Verkäufer geht bei Vertragsunterzeichnung die Pflicht zur Eigentumsübertragung ein, sobald die vertraglich genannten Bedingungen vom Käufer erfüllt wurden. Diese Bedingungen entsprechen vornehmlich der vollständigen Zahlung oder Teilzahlung des vertraglich festgesetzten Grundstückspreises. Damit ist der Grundstückskaufvertrag eine von drei Phasen des Grundstückserwerbs. Auf den notariellen Kaufvertrag folgt im Zuge des Grunderwerbs die Auflassung, das heißt Einigungserklärung über den Übergang des Eigentums, die zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossen wird und häufig schon zusammen mit dem Kaufvertrag aufgesetzt wird. Erst nach notariell beurkundetem Kaufvertrag und abgeschlossener Auflassung findet die Übertragung des Eigentums Erwähnung im Grundbuch und der Kauf ist abgeschlossen.

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