Fälligkeitsdarlehen

Als Fälligkeitsdarlehen oder endfällige Darlehen werden Kredite bezeichnet, die erst am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt werden. Anders als Annuitätendarlehen, bei denen die Tilgung schrittweise mit der monatlichen Rate erfolgt, zahlen Kreditnehmer bei endfälligen Darlehen innerhalb der Zinsbindungsfrist lediglich die anfallenden Zinskosten. Da sich die Darlehensschuld durch die fehlende Tilgung nicht reduziert, bleibt die Zinsbelastung die gesamte Laufzeit über konstant. Dies ist vor allem für Unternehmen, aber auch für Vermieter interessant, die die Darlehenskosten steuerlich geltend machen können. Der Zinsaufwand kann hier mit den Einnahmen verrechnet werden, wodurch die Steuerlast deutlich sinken kann. Ob und in welcher Höhe Fälligkeitsdarlehen in die Finanzierung eingebunden werden sollten, kann in diesen Fällen mit einem Steuerberater besprochen werden.

Verschiedene Varianten für den Tilgungsersatz

Bei Fälligkeitsdarlehen vereinbaren die Banken im Kreditvertrag in der Regel nicht nur den Zinssatz für die Finanzierung, sondern auch den jeweiligen Tilgungsersatz. Dieser wird eingesetzt, um den Kreditbetrag am Ende der Laufzeit vollständig zurückzuzahlen. Bei Baudarlehen werden häufig Bausparverträge als Tilgungsersatz genutzt. Der vorhandene Immobilienkredit wird hier mit Zuteilung des Bausparvertrages und Annahme des Bauspardarlehens vollständig zurückgezahlt. Im Anschluss kann dann das Bauspardarlehen getilgt werden. Alternativ können Kreditnehmer das benötigte Geld aber auch in einer Rentenversicherung, einer Lebensversicherung oder eines Fondssparplans ansparen. Wichtig ist hier bei allerdings, dass die Auszahlungssumme die Kreditrestschuld nicht unterschreitet. In diesem Fall müssten Kreditnehmer die noch offene Summe aus ihrem persönlichen Vermögen tragen. Um sicherzugehen, dass Kreditnehmer die angesparten Gelder auch tatsächlich für die Kreditrückzahlung verwenden, wird der jeweilige Tilgungssatz in der Regel als Kreditsicherheit abgetreten.

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