Erschließungskosten

Als Erschließungskosten oder auch Erschließungsaufwand werden alle Kosten bezeichnet, die für die Erschließung, das heißt die Nutzbarmachung, eines Grundstücks anfallen. Letztlich umfassen die Erschließungskosten damit die Kosten aller baulichen und rechtlichen Maßnahmen und Regelungen, die die Nutzungsmöglichkeiten für den Grund gewährleisten. Neben der Erschließung, die kommunal erfolgt, fallen private Erschließungsmaßnahmen an, die vordergründig den Grundstücksanschluss betreffen. Die Kommune kümmert sich um die Anschlussherstellung an Gas, Elektrizität, Abwasser und Wasser sowie das Wegnetz. Für diese Herstellung von Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten erhält die Kommune vom Grundstücksbesitzer eine Kommunalabgabe, die auch als Erschließungsbeitrag bezeichnet wird und einen Hauptbestandteil der Erschließungskosten ausmacht. Anschlüsse an Versorgung und Entsorgung fallen dabei unter die technische Erschließung. Der Anschluss an das Wegnetz wird als verkehrsmäßige Erschließung bezeichnet. Nur auf erschlossenem Grund kann ein Bauvorhaben durchgeführt werden. Die Baugenehmigung wird von der Bauaufsichtsbehörde einer Kommune in der Regel nur dann erteilt, wenn sich die Erschließung des Grundstücks als gesichert einschätzen lässt. Bei der Vorauserschließung findet die Fertigstellung aller Erschließungsanlagen vor der Hochphase der Bauarbeiten statt. Von der Baulandserschließung zu unterscheiden ist die Gebäudeerschließung, die Zugangswege, Zimmer und Bauteile bezeichnet, über die sich die Nutzräume eines Hauses oder einer Wohnung erreichen lassen. Die Kosten für diese Art der Erschließung fallen in der Regel nicht unter den allgemeinen Begriff der Erschließungskosten.

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