Eigennutzung

Die Eigennutzung meint die Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils zu ausschließlich privaten Wohnzwecken des rechtmäßigen Eigentümers und seiner Familie. Daher wird die Eigennutzung häufig mit dem Begriff der Altersvorsorge in Verbindung gebracht. Sowohl Einfamilienhäuser, als auch Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen können unter Umständen in den Bereich der Eigennutzung fallen. Für alle Immobilien, die mit dem Ziel späterer Vermietung errichtet werden, liegt keine Eigennutzung vor. Ebenso wenig spricht man von Eigennutzung, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung erworben oder erbaut wird, um gewerblichen Zwecken zu dienen. Der Aspekt der Eigennutzung ist insbesondere für Darlehensarten, Förderungsprogramme und Fördermaßnahmen, wie entsprechende Programme der KfW-Bank oder der Wohn-Riester relevant, für die diese Eigennutzung als zwingende Voraussetzung gilt. Ehemals war auch die Gewährung der Eigenheimzulage von Eigennutzung abhängig. Diese Eigenheimzulage war eine der größten staatlichen Subventionen Deutschlands, die die Errichtung von selbst genutztem Wohneigentum fördern sollte und mit umgehender Wirksamkeit endete, wenn ein Haus oder eine Eigentumswohnung aus dem privaten Wohngebrauch in die gewerbliche Nutzung, Vermietung oder Verpachtung übergetreten war. Seit dem Jahr 2006 erhalten neue Fälle keine Gewährung der Eigenheimzulage mehr. Die Eigennutzung hat diesbezüglich folglich an Relevanz verloren.

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