Bürgschaft

Wenn Kreditnehmer die für ein Darlehen notwendige Bonität nicht vorweisen können, kann ein Bürge als Sicherheit gewählt werden. Der Bürge tritt dabei gegenüber der Bank dafür ein, dass die Kreditraten vereinbarungsgemäß erbracht und der Kredit während der Laufzeit zurückgezahlt wird. Voraussetzung für eine solche Bürgschaft sind ein festes Einkommen und eine einwandfreie Bonität des Bürgen. Schließlich müsste dieser, sofern der Hauptkreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, die Rate übernehmen können. Ob dies der Fall ist, zeigt sich im Rahmen der Bonitätsprüfung, die natürlich auch für den Bürgen durchgeführt wird. Eine Selbstauskunft, die alle Einnahmen und Ausgaben, aber auch Vermögen und Verbindlichkeiten enthält, ist daher in jedem Fall abzugeben. Auch ein Nachweis über die monatlichen Einkünfte ist nötig. Nur so kann ermittelt werden, ob der Bürge auch tatsächlich in der Lage ist, die Verpflichtungen zu erfüllen.

Die selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft

In der Praxis werden Bürgschaften meist als selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaften vereinbart. Im Bürgschaftsvertrag wird genau bezeichnet, für welchen Kredit und in welcher Höhe der Bürge haftet. Kommt es zu einem Zahlungsausfall, kann sich die Bank direkt an den Bürgen wenden. Somit ist es nicht nötig, ein Verfahren gegen den Kreditnehmer einzuleiten oder eine Pfändung durchzuführen, um eventuell vorhandenes Vermögen zu verwerten. Der Bürge muss vielmehr auf erstes Anfordern die Raten übernehmen. Er kann zwar später versuchen, seine Zahlungen gegenüber dem Schuldner einzufordern, ob dies allerdings erfolgreich ist, muss abgewartet werden. Aus diesem Grund sollten Bürgen genau überlegen, ob und in welcher Höhe sie Verpflichtungen eingehen.

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