Bonität

Eine der besonders wichtigen und ausschlaggebenden Grundlagen für jede Baufinanzierung ist die Bonität. Als solche wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bauherrn bezeichnet, das Baudarlehen mit Zinsen und Tilgung dauerhaft sowie in voller Höhe zurückzahlen zu können. Der Darlehensgeber prüft und bewertet die Bonität anhand von laufendem sowie gesichertem Arbeitseinkommen einerseits, und anhand von bestehenden Verbindlichkeiten andererseits. Entscheidend ist es zu ermitteln, dass dem Bauherrn genügend frei verfügbares Einkommen bleibt, um das Baudarlehen zurückzuzahlen. Die Bonität kann als eine Stellschraube für die Höhe der Bausumme bezeichnet werden. Das Baudarlehen wird zur Besicherung der Baufinanzierung in das Grundbuch eingetragen. Darüber hinaus erhält die private Wirtschaftsauskunftei Schufa, Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, eine Information über die Baufinanzierung, die in die dortige Datenbank eingetragen wird. Alle derartigen Schufa-Eintragungen werden zu dem rechnerischen Schufa-Score zusammengefasst. Den legen die Darlehensgeber bei ihrer Prüfung und Bewertung der Bonität des Bauherrn zugrunde. Die Schufa gibt ausschließlich über das vertragliche Ausgabeverhalten des Bauherrn eine Auskunft, nicht jedoch über seine Einnahmesituation. Die muss mit Verträgen und Entgeltabrechnungen für Lohn, Gehalt oder Besoldung nachwewiesen werden. Ein sicherer Arbeitsplatz wirkt sich positiv auf die Bonität aus. Der Beamte auf Lebenszeit hat lebenslang seinen Arbeitsplatz und das damit verbundene Einkommen sicher. Seine Bonität ist aus dieser Sicht erstklassig; ganz im Gegensatz zu dem Arbeiter oder Angestellten mit einem zeitlich befristeten, einem Zeitarbeitsvertrag. Der kann noch so gut dotiert sein; durch die zeitliche Befristung ist ein dauerhafter, über mehrere Jahrzehnte hinweg dauernder Schuldendienst für die Baufinanzierung nicht ausreichend sicher. Das drückt beziehungsweise schmälert die Bonität.

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