Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine Sonderversicherung, die Bauherren während der Realisierung von Bauvorhaben umfangreich absichert. Sie bezieht sich vorwiegend auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht, so zum Beispiel aufgrund von schlechten Beschilderungen. Jeder Bauherr muss seine Baustelle laut der Verkehrssicherungspflicht ausreichend absichern, um Verletzungsgefahren zu unterbinden. Obwohl der Bauherr diese Absicherung aber in der Regel an ein Bauunternehmen abgibt, bleibt er bei unsachgemäßer Sicherung in der Haftung, wenn sich jemand auf der Baustelle verletzt. Ihm obliegt immer die Pflicht, die Baustellensicherung durch das jeweilige Bauunternehmen zu überwachen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt bei unsachgemäßer Sicherung und daraus resultierendem Schadensfall die finanzielle Schadensregulierung. In der Regel umfassen auch Privathaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherungen unter dem Stichwort der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Schäden, die mit der Bauherrenaufsichtspflicht in Zusammenhang stehen. Da sich die Regulierungen dieser Versicherungen aber auf eine begrenzte Bausumme beschränken, kann bei besonders hohen Baukosten der Abschluss der Beuherrenhaftpflichtversicherung erforderlich werden. Die Beitragsprämien für die Versicherung richten sich nach der geschätzten Bausumme und machen davon in der Regel etwa einen Prozent aus. Bei Abschluss der Versicherung gibt der Bauherr eine Schätzung der anfallenden Bausumme an, die wie auch die bislang bezahlten Prämien nach Abschluss des Bauvorhabens gegebenenfalls korrigiert wird.

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