Bauerwartungsland

Als Bauerwartungsland werden Grundstücke bezeichnet, für die in naher Zukunft mit großer Wahrscheinlichkeit eine Baugenehmigung erteilt wird. Anhaltspunkte, ob ein Grundstück als Bauerwartungsland gilt, finden sich im Flächennutzungsplan einer Gemeinde. Hier kann die Fläche bereits als Wohngebiet gekennzeichnet sein. Aber auch dann, wenn Versorgungsleitungen oder eine Kanalisation errichtet wird oder wenn die Amtsträger bereits öffentlich von einem Ausbau sprechen, kann davon ausgegangen werden, dass ein Grundstück als Bauerwartungsland gilt. In einem solchen Fall ist häufig mit höheren Grundstückspreisen zu rechnen, denn Bauland ist deutlich wertvoller als Ackerland. Einige Menschen erwerben sogar gezielt Bauerwartungsflächen, um diese später gewinnbringend zu verkaufen. Derartige Spekulationen sind allerdings weniger für Privatpersonen, sondern vielmehr für Unternehmen und ggf. Bauträger interessant.

Banken bewerten Bauerwartungsland meist als Ackerland

Privatpersonen, die Bauerwartungsland erwerben und den Kauf finanzieren wollen, können das Grundstück häufig nicht als Sicherheit nutzen. Da die Baugenehmigung noch nicht erteilt ist, gilt das Land nach wie vor als Ackerland. Die Preise für derartige Nutzflächen sind jedoch sehr gering und nicht mit den Preisen für Bauerwartungsland vergleichbar. Grundstückskäufer können demnach keine Grundschuld eintragen lassen, da die Banken Ackerland in der Regel nicht beleihen. Sie werden sich auch nicht an der Spekulation auf Erteilung einer eventuellen Baugenehmigung beteiligen und die Finanzierung daher ablehnen. Wer den Kauf dennoch finanzieren möchte, kann alternativ zur Immobilienfinanzierung klassische Ratenkredite nutzen, die ohne Verwendungszweck und ohne Sicherheiten vergeben werden. Mit Erteilung der Baugenehmigung kann dann eine Umschuldung in ein Annuitätendarlehen mit entsprechender Grundschuldeintragung erfolgen.

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