Risikolebensversicherung
Das Kreditinstitut als Gläubiger des Baudarlehens ist bestrebt, seine Forderung bestmöglich abzusichern. Sein Kreditausfallrisiko soll auf das absolute Mindestmaß reduziert werden. Eine gängige Möglichkeit dazu ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung, kurz RLV, des Bauherrn als dem Hauptverdiener. Der einzige Zweck einer RLV ist die finanzielle Absicherung des Todesfallrisikos. Um ein temporäres Rückzahlungsrisiko des Baudarlehens zu … Weiterlesen →