Ins Eigenheim dank des Wohnraumförderungsgesetzes

Mit dem knapper werdenden Wohnraum sind die staatlichen Förderungen im Immobilienbereich wieder ein starker Diskussionsgegenstand geworden. Das aktuell eingeführte Baukindergeld zeigt die neuen Bemühungen seitens des Staates, hier wieder stärker aktiv zu werden. Weitere anstehende Maßnahmen wie eine erneute Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus werden in absehbarer Zeit folgen. Einkommensschwache und kinderreiche Familien können mit den bestehenden Förderungsmöglichkeiten bereits ein eigenes Heim erwerben oder kaufen.

Förderung über das Wohnraumförderungsgesetz

Fördermittel WohnraumförderungsgesetzesIm Bereich der Immobilienfinanzierung sind die zinsgünstigen Darlehen sowie die Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sicher den meisten bekannt. Wer sich aber damit beschäftigt, ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung zu kaufen oder zu bauen, hat gegebenenfalls noch deutlich mehr Fördermöglichkeiten durch das Bundesland oder die Kommune. Insbesondere für eher einkommensschwache Personen oder Familien bietet das Wohnraumförderungsgesetz Zuschüsse für den Erwerb oder Bau einer Immobilie. Auch Umbauten und Modernisierungen lassen sich über das Wohnraumförderungsgesetz realisieren.

Das Wohnraumförderungsgesetz bildet dabei nur den Rahmen für die Wohnraumförderung im konkreten Fall. Diese ist nämlich Ländersache. Über die Förderung und die genauen Bedingungen für die Förderung entscheiden somit die einzelnen Bundesländer, unter Umständen in Absprache mit den einzelnen Kommunen in den Ländern. Dennoch lassen sich einige Eckpunkte beschreiben, wie die Förderung generell möglich ist. Die Förderung selbst findet meist als geringverzinstes Darlehen und eventuellen Zuschüssen statt.

Welcher Wohnraum wird gefördert?

Förderungsfähig sind der Kauf oder Bau einer Immobilie sowie Modernisierungsmaßnahmen und Umbauten an bestehenden Immobilien. Das Wohnraumförderungsgesetz will auch einkommensschwachen Familien ermöglichen, eigenen Wohnraum zu finanzieren. Daneben soll auch bereits bestehender Wohnraum als Kaufalternative attraktiv bleiben. Umbauten und Sanierungen sollen ebenfalls als Alternative bestehen bleiben, damit beispielsweise im Alter kein Umzug erzwungen wird.

Jahreseinkommen als Entscheidungsgrundlage

Entscheidend für eine Förderung ist in erster Linie das (Brutto-) Jahreseinkommen. Relevant ist das Jahreseinkommen im Jahr der Antragstellung beziehungsweise des Vorjahres, wenn ein aktuelles Einkommen nicht abgeschätzt werden kann. Dabei kann sich das Jahreseinkommen, das für die Förderung relevant ist, vom Jahreseinkommen der Steuererklärung unterscheiden.

Das Wohnraumförderungsgesetz sieht abzugsfähige Pauschalen und Freibeträge vor, die vom steuerlichen Jahreseinkommen abgezogen werden dürfen. Das sind beispielsweise ein zehnprozentiger Pauschalabzug bei Einkommensteuer- und Sozialabgabenpflicht, Freibeträge für pflegebedürftige Personen im Haushalt (bis zu 4.500 Euro), Freibeträge für Kinder im Haushalt (bis zu 600 Euro) und Freibeträge bei Unterhaltspflichten (bis zu 6.000 Euro). Besonders interessant ist der Freibetrag für jung verheiratete Ehepaare in Höhe von 4.000 Euro. Jung verheiratet bedeutet nach dem Gesetz eine Eheschließung innerhalb der vergangenen fünf Jahre und keiner der Partner ist älter als 40 Jahre.

Umgekehrt sind alle steuerfreien Einnahmen des Haushalts nicht einzurechnen. Kinder- oder Elterngeld, einschließlich Baukindergeld, sowie Leistungen aus einer (Sozial-) Versicherung sind für die Ermittlung des Jahreseinkommens nicht relevant.

Nach den erlaubten Abzügen liegen die Höchstgrenzen beim Jahreseinkommen bei 12.000 Euro für eine Person und 18.000 Euro für zwei Personen. Für jede weitere Person verschiebt sich die Grenze um 4.100 Euro nach oben. Kinder werden mit weiteren 500 Euro pro Kind berücksichtigt. Die einzelnen Bundesländer können von den Einkommensgrenzen jedoch abweichen.

Umgekehrt gibt es auch eine Untergrenze. Wer zu wenig verdient, kann auch nicht gefördert werden. So soll verhindert werden, dass mit dem Hausbau oder -kauf eine finanzielle Überlastung entsteht. Diese Untergrenzen unterscheiden sich wiederum in jedem Bundesland.

Grenzen bei den Kosten und der Wohnfläche

Eine weitere Bedingung für die Förderung ist die Grenze bei den Baukosten beziehungsweise dem Kaufpreis (einschließlich Nebenkosten). Die Kosten dürfen dabei nicht zu hoch sein, sich also in einem angemessenen Rahmen bewegen. Wie hoch nicht zu hoch ist, haben die Bundesländer einzeln festgelegt. Da die Baukosten und Kaufpreise je nach Region stark schwanken, sollten Sie sich als groben Anhaltspunkt an durchschnittliche Quadratmeterpreise für einfache Wohnlagen halten.

Womit auch schon der nächste Eckpunkt für die Förderung angesprochen ist. Der Bau oder Kauf ist nur dann förderungsfähig, wenn die Wohnfläche nicht zu groß – also angemessen – ist. Die Grenzen sind auch hier in den Bundesländern unterschiedlich. Für Einpersonenhaushalte liegt die Flächenbegrenzung meist zwischen 45 und 50 Quadratmetern. Bei einer Familie mit zwei Kindern ist zwischen 90 und 120 Quadratmetern Schluss.

Eigenkapital notwendig

Obwohl sich das Wohnraumförderungsgesetz vor allem an einkommensschwache Haushalte richtet, ist für die Förderung auch Eigenkapital notwendig, das eingebracht wird. Zwischen 15 und 25 Prozent müssen beim Erwerb oder Bau aus eigenen Mitteln stammen. In vielen Bundesländern zählen aber auch eingebrachte Sachleistungen als Eigenkapital. Wer selbst am Bau mit seiner Arbeitskraft mitwirkt oder Sanierungsleistungen selbst übernimmt, kann diese Arbeitsleistungen unter Umständen ebenfalls als Eigenmittel einbringen.

Ohne Antrag keine Förderung

Für eine Förderung muss natürlich rechtzeitig ein Antrag gestellt werden. Rechtzeitig ist insofern wichtig, da die Fördergelder budgetiert sind – ist der Topf leer, wird darüber hinaus kein Antrag bewilligt. Grundsätzlich besteht auch kein Rechtsanspruch auf Förderung. Ein vollständiger und rechtzeitiger Antrag hat – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind – aber sehr gute Chancen auf Bewilligung.

Weitere Förderprogramme fast überall vorhanden

Neben der Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz haben viele Bundesländer, Städte und Gemeinden noch eigene Förderprogramme, aus denen Gelder für den Immobilienerwerb oder -kauf beantragt werden können. Nicht nur für einkommensschwache Haushalte und Familien existieren weitere Förderungen, sondern auch mittlere Einkommensschichten haben in vielen Regionen eine Möglichkeit auf Förderung. Beim zuständigen Landrats- oder Bürgeramt sind diesbezügliche Informationen zu bekommen. Eine Recherche lohnt sich hier somit in vielen Fällen und die Zeit sollten Sie unbedingt investieren.

n/a