Dieses Vorhaben zeigt sich meistens als unmöglich. Eine Studie beweist nun, was alle im Grunde schon längst wussten: Älteren Menschen ist es meistens verwehrt einen Baukredit aufzunehmen. Banken als auch Sparkassen berufen sich laut der gemeinsamen Studie der Deutschen Seniorenliga und der Verbraucherzentrale Bremen stets auf die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, wenn sie den Antrag von älteren Semestern ablehnen.
Schon allein die Anfrage nach einem Angebot war für 30% der älteren Menschen äußerst schwierig und über die Hälfte der Finanzierungsanträge wurden mit dem Verweis auf die neuen gesetzlichen Regelungen abgewiesen. Auffällig war die Tatsache, dass die Ablehnungen seitens der Genossenschaftsbanken nur so prasselten. Hier wurden 48 % aller gestellten Anträge abgelehnt. Die Sparkasse brachte es auch auf 33%.
EU- Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Die neue EU- Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist seit dem 21. März 2017 in Kraft und weist schon jetzt Nachbesserungsbedarf auf. Insbesondere die Formulierung „Besonders betroffen: Junge Familien und ältere Menschen“ stößt sauer auf. Hier scheint es sich nach langläufiger Auffassung um eine verfassungswidrige Aussage zu handeln, die eine Diskriminierung von Alter und Familie nach sich zieht.
Generell besagt die Richtlinie, dass eine Kreditvergabe nur unter der Voraussetzung erfolgen darf, wenn der Darlehensnehmer auch tatsächlich in der Lage ist den Vertrag zu erfüllen. Diese Aussage ist generell zu vage und lässt zu viel Spielraum für Interpretationen und unterstützt u.a. die Altersdiskriminierung. Denn eine längere Vertragslaufzeit als die statistische Lebenserwartung des Kreditnehmers führt zwangsläufig zu einer Ablehnung des Antrags.
Finanzierung einer eigenen Wohnung
Vorstandsmitglied der Verbraucherzentrale Bremen Annabel Oelmann fordert aufgrund dessen eine klare Leitlinie mit verständlichen Aussagen ohne Spielraum. Auch Erhard Hackler, Geschäftsführer der Deutschen Seniorenliga findet mit: „Die Finanzierung einer eigenen Wohnung oder eines Umbaus nur mit dem Verweis auf das Alter zu verweigern, ist ein Fall von Altersdiskriminierung“, klare Worte.
Eigentlich sollte die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie den Verbraucher weitestgehend vor dem Bankrott schützen. Die Vergabe von Immobilienkrediten erfolgt seither restriktiver. Allerdings werden die kritischen Stimmen seither immer lauter, die daraufhin weisen, dass die Bewilligung von Krediten für Familien, Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverträgen, Selbstständige und eben für ältere Menschen kaum noch stattfindet. Auch die Bundesregierung hat mittlerweile ein Einsehen und kündigte entsprechende Nachbearbeitungen an. Über den genauen Inhalt wird bisher Stillschweigen gewahrt. Die Aktualisierungen sollen aber noch in diesem Jahr verabschiedet werden.