Der Widerrufsjoker

Ein Immobilienkredit ist teuer. Er ist über Jahre hinweg fest an Zinsen gebunden, auch wenn der aktuelle Zinssatz deutlich niedriger liegt.

Der sog. Widerrufsjoker kann Möglichkeiten eröffnen einen langlaufenden Kredit los zu werden.

 Der Verbraucher

Für Verbraucher besteht seit November 2002 die Möglichkeit private Kredite zu widerrufen. Dieses Widerrufsrecht wurde eingeführt, damit Verbraucher so schwergewichtige Entscheidungen nochmals überdenken können.  Die Widerrufsfrist beträgt für gewöhnlich 14 Tage.  Die genauen Widerrufsbelehrungen müssen Bestandteil des Kreditvertrags sein. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich einen Mustertext zur Verfügung gestellt. Die Kreditinstitute haben diesen aber nur in den seltensten Fällen diesen übernommen. Die meisten Banken haben eigene Modifizierungen vorgenommen, die durchaus zu Unklarheiten führen können. Diese Unklarheiten spielen dem Kunden nun in die Hände. Gerichte haben festgestellt, dass aufgrund dessen ein Widerruf auch Jahre nach dem Abschluss noch erfolgen kann. Experten benennen dieses Phänomen als Widerrufsjoker.

Immobilienbesitzer

Nun könnten Immobilienbesitzer, die bereits in einer Finanzierung stecken, ebenfalls von den stark gesunkenen Zinsen profitieren. Mit dem Widerruf des Darlehens und einem erneuten Abschluss einer Finanzierung im Anschluss  kann die Zinsbelastung reduziert werden.

Bedingt durch eine Gesetzesänderung können nun nur noch Kreditverträge widerrufen werden, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Älteren Darlehen hätten bis zum 22.Juni 2016 widersprochen werden müssen.

 Widerruf

Wird ein Widerruf angestrebt ist die Bemühung eines Anwalts empfohlen. Generell kann ein Widerruf auch ohne Anwalt erfolgen. Dieser wird erfahrungsgemäß von den Kreditgebern aber lediglich müde belächtet und nicht akzeptiert. Sobald ein Anwalt eingeschaltet ist steigen die Erfolgsaussichten.

Die Konsequenzen eines Widerrufs

Ein erfolgreicher Widerruf setzt die Rückabwicklung des Kredits in Gang. Das bedeutet, dass das Kreditinstitut alle Zahlungen stornieren muss, sowohl die Auszahlung der Darlehenssummer als auch die bis dahin getätigten Rückzahlungen samt Zinsen usw. Die bisherigen Abzahlungen des Kunden müssten von der Bank verzinst zurückgezahlt werden. Der Darlehensvertrag wird aufgekündigt und beendet.

So würde der Kunde nicht nur die höhere Verzinsung los, sondern würde sein „Guthaben“ auch noch verzinst zurückerhalten. Allerdings kann im Anschluss eine weitere Finanzierung notwendig werden. In diesem Fall sollte man diesen Umstand vor einem Wiederruf vorbeugen indem man u.a. ein besseres Angebot findet um eine erneute Finanzierung abzuschließen.

Ein Widerruf kann u.U. auch noch erfolgen, wenn der Kreditvertrag zwischenzeitlich verlängert wurde, ebenso können bereits abgegoltene Darlehen im Nachhinein widerrufen werden.

Kostenrisiko

Es ist aber zu beachten, dass für den Kunden ein gewisses Kostenrisiko besteht. Der Anwalt möchte bezahlt werden und ggf. kommen noch Gerichtskosten hinzu. Um diese Kosten in Grenzen zu halten lohnt sich eine Vorabprüfung, ob das Darlehen generell einem Widerrufsrecht unterliegt. Die Prozesskostenbeihilfe oder ein Prozessfinanzierer können ebenso die Kosten maßgeblich reduzieren.

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