Baukindergeld

Nach längerer Diskussion hat die Große Koalition im Juli 2018 das Baukindergeld beschlossen. Rückwirkend zum 1. Januar 2018 wird der Kauf oder Neubau einer Immobilie von Familien staatlich finanziell unterstützt. Durch die Förderung sollen mehr Familien in ein Eigenheim gebracht werden, die sonst trotz der niedrigen Zinsen diesen Schritt nicht gehen könnten.

Gibt es bereits eine Möglichkeit, Baukindergeld zu beantragen?

Der genaue gesetzliche Wortlaut ist noch nicht bekannt, aber die wesentlichen Eckdaten zum Baukindergeld stehen. Zuständig für die Abwicklung des Baukindergeldes ist das Bundesministerium des Innern, das diese Aufgabe höchstwahrscheinlich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weitergibt. Die KfW betreut den Großteil staatlicher Fördergelder und staatlich unterstützter Darlehen. Die frühere Eigenheimzulage, im Jahr 2005 abgeschafft, lief ebenfalls bereits über die KfW.

Entsprechend werden die Antragsformulare sowie die notwendigen Unterlagen an die KfW zu richten sein. In wenigen Wochen dürften die entsprechenden Antragsvordrucke abrufbar werden und beispielsweise online beim Bundesministerium des Innern und der KfW herunterladbar sein. Auf der Seite der KfW gibt es hierzu aktuelle Meldungen .

Wer kann Baukindergeld beantragen?

Bezugsberechtigt sind Familien mit Kindern, die zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 eine Immobilie kaufen oder neu bauen (Datum des Kaufvertrags oder der Baugenehmigung ist ausschlaggebend). Der Antragszeitraum ist somit – nach bisheriger Planung – auf drei Jahre begrenzt. Interessant hierbei ist vor allem, dass auch rückwirkend ein Antrag gestellt werden kann. Wurde beispielsweise im Januar 2018 ein Eigenheim erworben, kann dafür noch Baukindergeld beantragt werden.

Es gibt zudem weitere Bedingungen, die die Antragsteller erfüllen müssen. So ist nur der Ersterwerb förderungsfähig. Wer zum zweiten Mal baut oder kauft, kann das Baukindergeld nicht in Anspruch nehmen. Dabei ist jede Form von Wohneigentum förderungsfähig – neben dem typischen Einfamilienhaus auch beispielsweise eine Eigentumswohnung. Der Wohnraum muss dabei natürlich selbst genutzt werden.

Weiterhin gibt es Einkommensgrenzen, bis zu welchem steuerpflichtigen Haushaltseinkommen die Förderung gestattet wird. Diese Einkommensgrenze liegt bei 75.000 Euro brutto im Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind. Zum Beispiel darf eine Familie mit zwei Kindern demnach bis zu 105.000 Euro zusammen verdienen, um das Baukindergeld zu bekommen.

Weiterhin wird das Baukindergeld an die Auszahlungsbedingungen zum allgemeinen Kindergeld gekoppelt sein. Das bedeutet, dass die Kinder beim Baukindergeld berücksichtigt werden, für die auch Kindergeld gezahlt wird. Gegebenenfalls heißt das, dass auch erwachsene Kinder bei der Förderung berücksichtigt werden. Noch ist nicht ganz ausgeschlossen, dass diese Regelung etwas verschärft wird – beispielsweise auf minderjährige Kinder oder Kinder mit Erstwohnsitz bei der geförderten Immobilie.

Weitere Bedingungen sind derzeit nicht geplant. Kurzzeitig war eine Flächenbegrenzung der Wohnfläche auf 120 Quadratmeter für die Förderung im Gespräch. Eine solche Bedingung ist nun aber nicht mehr Bestandteil des Gesetzesentwurfs.

Wie hoch ist das Baukindergeld?

Das Baukindergeld beträgt 1.200 Euro im Jahr pro Kind. Bei zwei Kindern somit 2.400 Euro und so weiter. Die Förderung wird über zehn Jahre gewährt. Damit beträgt die Gesamtförderung 12.000 Euro pro Kind. Bei beispielsweise drei Kindern würden sich somit 36.000 Euro in Summe ergeben. Die Fördersumme muss nicht zurückgezahlt werden und ist auch nicht steuerpflichtig.

Wirkung des Baukindergelds

Während die Förderung durch Wohn-Riester die Kreditrückzahlung beschleunigt, setzt das Baukindergeld an einer anderen Stelle der Baufinanzierung an. Das Baukindergeld erhöht das zur Verfügung stehende Einkommen der Familie und ist somit als Erhöhung des Eigenkapitals beziehungsweise als zusätzliche Einkommenssicherung zu verstehen. Ziel ist es, Familien leichter überhaupt zu Wohneigentum zu bringen.

Zur Wirkung des Baukindergelds wurden bereits mehrere Studien durchgeführt. Ein Kritikpunkt an der Förderung ist die mangelnde Wirksamkeit und mögliche preistreibende Wirkung am Immobilienmarkt. Grundsätzlich ist das Baukindergeld nicht dazu geeignet, die angespannte Situation in den Großstädten zu entlasten. Nicht selten wird darauf verwiesen, dass in strukturschwächeren Regionen das Baukindergeld wie eine Bleibeprämie wirken könnte. Hier wirken aber noch mehr Faktoren ein.

Beispiel: Die Berechnungen von Marco Wölfle und Julian Götting vom Center for Real Estate Studies  zeigen zwar die mangelnde Wirkung des Baukindergeldes in Bezug auf eine Entspannung der Wohnraumsituation, aber sie beschreiben auch eine deutliche Wirkung auf die finanzielle Situation der geförderten Familien. Zwar nimmt gemessen am Kaufpreis die Fördersumme nur einen sehr geringen Teil ein, aber das Baukindergeld kann nachgelagert für eine deutliche monatliche Entlastung sorgen. Beispielsweise wird eine bessere Lage erschwinglich, was wiederum zu weniger Fahrtkosten und andere Belastungen führt. Gleichzeitig sind der Kreis an geförderten Personen und die Fördersummen zu klein, um eine spürbare preistreibende Wirkung auf dem Immobilienmarkt zu haben.

Fazit

Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie zu dem potenziell förderfähigen Kreis gehören, sollten Sie auf jeden Fall einen Antrag auf Baukindergeld stellen, wenn Sie in 2018 bereits gebaut oder gekauft haben. Das Gleiche gilt ebenfalls, wenn Sie sich bereits zum Immobilienerwerb entschlossen haben.

Das Baukindergeld wird vermutlich nicht den wichtigsten Einfluss bei Ihrer Entscheidung für oder gegen das Eigenheim darstellen. Aber Sie sollten das Baukindergeld in Ihren Planungen sehr genau berücksichtigen, insbesondere bei „Entscheidungen an der Schwelle“. Ein gutes Beispiel ist die Lage, wenn mit dem Baukindergeld eine bessere ermöglicht wird. Auch die Wohnraumgröße, Maßnahmen zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit oder zusätzliche Baumaßnahmen können durch das Baukindergeld leichter erschwinglich werden und führen so gegebenenfalls im weiteren Verlauf zu einer geringeren finanziellen Belastung in den Folgejahren.

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